Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2011:
-
STEUERN: Steuerfreies Jobticket
Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2011 wurde auch die Steuerbefreiung für so genannte Jobtickets ausgeweitet. Das freut viele Arbeitnehmer. Artikel lesen
-
RECHT: Betriebsurlaub
Viele Firmen haben Zeiten, in denen einfach weniger Auslastung herrscht. Generell ist der Arbeitgeber berechtigt bis zu zwei Wochen Betriebsurlaub im Jahr vorzuschreiben. Artikel lesen
-
VERSICHERUNG: Reisegepäckversicherung
Jeder möchte sich im Urlaub entspannen. Daher werden im Vorhinein gerne viele Versicherungen abgeschlossen. Eine Reisegepäckversicherung ist jedoch selten sinnvoll. Artikel lesen
GELD: Privatkonkurs
Dadurch ergibt sich eine reelle Chance, dass Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit Teile Ihrer Schulden erlassen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Vermögenswerte besitzen, die zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens ausreichen. Ziel ist es, den Schuldnern die Möglichkeit eines Neubeginns zu schaffen. Sie müssen dafür bei Gericht Konkurs beantragen und daraufhin durch Gerichtsbeschluss Versuche starten, sich mir Ihren Gläubigern zu einigen. Einen Teil des Geldes müssen Sie aber auf jeden Fall bezahlen. Ihr Vermögen wird gerichtlich gewertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.
Außergerichtlich einigen
Wenn alle Gläubiger dem außergerichtlichen Ausgleich zustimmen, ist dieser Weg sinnvoll. Sie müssen dafür den Gläubigern anbieten, einen Teil der Schulden zu bezahlen und diese müssen in Folge mit dem Zahlungsangebot einverstanden sein. Tipp: Schlagen Sie nicht zu niedrige Quoten vor, denn sonst wird es kaum zu einer außergerichtlichen Lösung kommen! Ist ein Gläubiger nicht einverstanden, kommt es zum gerichtlichen Konkursverfahren. In Folge wird ein Zwangsausgleich geprüft. Wird dieser nicht angenommen, versucht das Gericht einen Zahlungsplan vorzuschlagen, letzter Weg wäre dann ein Abschöpfungsverfahren.
Stand: Februar 2011