Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2012/13:
-
STEUERN: Unterhaltsleistungen für Kinder: Regelbedarfsätze für 2013
Die Regelbedarfssätze sind in allen Fällen anzuwenden, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt. Artikel lesen
-
GELD: Geld sparen bei Handy und Vertrag
Die Handyrechnung ist mittlerweile fester Bestandteil der monatlichen Fixkosten. Artikel lesen
-
VERSICHERUNG: Indexanpassung sinnvoll
Mit einer Wert- oder Indexanpassung sind die meisten Versicherungspolizzen ausgestattet. Artikel lesen
RECHT: Passagierrechte am Flughafen
Ist Ihr Flug verspätet, storniert oder überbucht worden, ist das nicht einfach nur Pech. Sie haben gewisse Ansprüche, die in solchen Fällen geltend werden – vorausgesetzt Sie verlassen bei Ihrem Flug die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft oder kommen in der EU mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU registriert ist, an.
Wurde Ihr Flug storniert oder überbucht, haben Sie Anspruch auf eine vergleichbare, alternative Beförderung an Ihren Zielort oder Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenlosen Rücktransport zum Ausgangsort. Ihre Fluggesellschaft ist jedenfalls zu einer Begründung des Ausfalls oder der Verspätung verpflichtet. Je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung können Sie Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten und eventuell sogar eine Übernachtung verlangen.
Unter Umständen haben Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder Stornierung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 250 – 600 Euro. Der Betrag richtet sich nach der Flugstrecke. Verringert wird dieser Betrag, wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug im ähnlichen Zeitraum angeboten hat.
Ausnahmen und Gepäck-Probleme
Wurde Ihr Flug wegen außergewöhnlichen Umständen storniert, wie Schlechtwetter, hat man Sie zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Stornierung informiert oder wurde Ihnen von der Fluggesellschaft ein alternativer Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten, erhalten Sie keine Entschädigung. Bei außergewöhnlichen Umständen haben Sie jedoch die Wahl zwischen Erstattung Ihres Tickets, alternativer Beförderung an Ihren Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
Bei verlorengegangenen, nicht rechtzeitig eingetroffenen oder beschädigten Reisegebäck haben Sie häufig einen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu max. 1220 Euro. Es sei denn, Sie haben aufgrund teurer Wertgegenstände eine höhere Haftungsgrenze mit der Fluggesellschaft vorab vereinbart. Der Anspruch sollte innerhalb von sieben Tagen bzw. 21 Tagen bei Verspätung geltend gemacht werden.
Stand: 16. November 2012